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Kosten

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mandantschaft und Kanzlei setzt Transparenz, Verlässlichkeit und Offenheit voraus. Dazu gehört insbesondere eine klare Kommunikation über die Kosten anwaltlicher Tätigkeit.

Wir legen großen Wert auf Kostentransparenz. Gleichwohl können die nachfolgenden Hinweise lediglich eine erste Orientierung bieten, da Rechtsanwälte nicht auf Grundlage einseitig festgelegter, pauschaler Preislisten tätig werden dürfen. Eine auf Ihren konkreten Einzelfall bezogene, möglichst präzise Kostenprognose ist jedoch selbstverständlicher Bestandteil unserer anwaltlichen Beratung.

Kostenlose Voranfrage

Vor einer Beauftragung besteht regelmäßig der Wunsch, einen Überblick über die zu erwartenden Kosten zu erhalten. Hierüber sprechen wir gern unverbindlich und ohne Kostenpflicht.

Allgemeine Voranfragen (z. B. ob ein Sachverhalt in unsere Tätigkeitsbereiche fällt) sowie Kostenanfragen (z. B. zu einer groben Einschätzung des Honorarrahmens) beantworten wir kostenfrei. Sie können uns hierzu telefonisch oder bevorzugt per E-Mail bzw. über das Kontaktformular erreichen.

Nicht Bestandteil einer kostenlosen Voranfrage sind konkrete rechtliche Prüfungen oder individuelle Rechtsauskünfte zu Ihrem Anliegen.

Anwaltliche Erstberatung

Besteht Unsicherheit darüber, ob rechtlicher Handlungsbedarf besteht oder ob ein Anliegen bei einem Rechtsanwalt richtig aufgehoben ist, bietet sich eine anwaltliche Erstberatung an. Diese dient dazu, Ihnen eine belastbare Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen zu verschaffen und konkrete rechtliche Fragen zu klären.

Die Erstberatung umfasst wahlweise einen persönlichen Termin in den Kanzleiräumen oder eine Beratung per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail von üblicherweise bis zu 30 Minuten. Nicht umfasst sind insbesondere die Prüfung umfangreicher Unterlagen, die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung gegenüber Dritten, die Erstellung anwaltlicher Schreiben oder Schriftsätze sowie weitergehende Folgeberatungen.

Wir erhalten täglich zahlreiche Anfragen von Ratsuchenden, die entweder eine grundsätzliche Einschätzung der rechtlichen Situation oder konkrete Antworten auf bestimmte Fragestellungen wünschen. Dieses Vertrauen in unsere Arbeit wissen wir zu schätzen.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass eine anwaltliche Erstberatung nicht kostenfrei erfolgen kann. Sie erfordert fachliche Vorbereitung, bindet Arbeitszeit und ist mit administrativem Aufwand verbunden. Wir arbeiten nicht als öffentliche Auskunftsstelle, sondern als wirtschaftlich tätige Kanzlei.

Für die Erstberatung berechnen wir daher grundsätzlich ein Honorar. Die Erstberatungsgebühr beträgt:

  • für Verbraucher: 190,– EUR zzgl. Umsatzsteuer
  • für Unternehmen: 250,– EUR zzgl. Umsatzsteuer

Honorar gemäß Vergütungsvereinbarung

Bei weitergehender Beauftragung wird die Vergütung in der Regel durch den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung festgelegt.

Je nach Art der Tätigkeit vereinbaren wir in seltenen Fällen eine Pauschalvergütung (z. B. bei Gutachten oder rechtlichen Stellungnahmen), in den meisten Fällen jedoch ein zeitabhängiges Honorar oder auch eine Kombination aus beiden Modellen.
Zeitabhängige Honorare ermöglichen eine transparente und aufwandsgerechte Abrechnung. In den meisten Fällen können wir den zu erwartenden Zeitaufwand zumindest grob einschätzen und Ihnen damit eine belastbare Kostenprognose geben. Auf Wunsch erfolgen regelmäßige Zwischenabrechnungen in von Ihnen bestimmten Intervallen.

In bestimmten Fällen ist eine Abrechnung ausschließlich nach den gesetzlichen Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) vorgesehen. In anderen Einzelfällen erfolgt eine Abrechnung nach dem RVG nach entsprechender Absprache.

Wir wenden die gesetzlichen Gebührensätze nicht regelmäßig an, da sie nach unserer Erfahrung den tatsächlichen Arbeitsaufwand häufig nicht sachgerecht abbilden. Zeitabhängige Honorare ermöglichen demgegenüber eine faire, transparente und leistungsgerechte Vergütung.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, prüfen wir auf Wunsch, ob im konkreten Fall Deckungsschutz besteht. Bitte beachten Sie, dass viele Versicherungsverträge einen Selbstbehalt vorsehen oder bestimmte Rechtsgebiete – etwa Teile des Bau- oder Verwaltungsrechts – ganz vom Versicherungsschutz ausnehmen.

Gern übernehmen wir auch die Anfrage nach einer Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Liegt diese vor, rechnen wir die erstattungsfähigen Gebühren direkt mit der Versicherung ab. Sofern eine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde, kann das vereinbarte Honorar die gesetzlichen Gebühren übersteigen. In diesem Fall ist die Differenz regelmäßig von Ihnen selbst zu tragen.

Bitte berücksichtigen Sie außerdem, dass die Prüfung der Eintrittspflicht sowie die Einholung einer Deckungszusage nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz als eigenständige, vergütungspflichtige anwaltliche Tätigkeiten gelten. Aufgrund gestiegener Darlegungsanforderungen der Versicherer kann hierfür ein nicht unerheblicher Zeitaufwand anfallen.