Wenn es in der Schule Schwierigkeiten gibt, geht es für Eltern meist um sehr viel mehr als um eine einzelne Entscheidung. Es geht um faire Chancen, die passende Schule, die richtige Förderung und oft um wichtige Weichen für den weiteren Bildungsweg des eigenen Kindes.
Die Kanzlei Hentschelmann ist seit ihrer Gründung unter anderem auf das Schulrecht spezialisiert. Seit über 13 Jahren unterstützen wir Eltern, Schülerinnen und Schüler in schulrechtlichen Angelegenheiten – in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und weit darüber hinaus.
Wir beraten Sie verständlich, klar und mit Blick auf das, was für Ihr Kind wirklich zählt: eine rechtlich tragfähige und zugleich praktikable Lösung.
Typische schulrechtliche Fragen sind zum Beispiel:
- Ihr Kind erhält keinen Platz an der Wunschschule?
- Ein Schulwechsel soll durchgesetzt oder abgewehrt werden?
- Eine Wiederholung einer Klassenstufe erscheint aus guten Gründen notwendig?
- Gegen Ihr Kind wurden Ordnungsmaßnahmen wie Verweis oder Unterrichtsausschluss verhängt?
- Ihr Kind erhält nicht die angemessene schulische Förderung, die es braucht?
- Es bestehen Probleme beim Nachteilsausgleich oder bei der sonderpädagogischen Förderung?
- Ihr Kind wurde in Prüfungen, Klassenarbeiten oder bei Versetzungsentscheidungen ungerecht behandelt?
- Schulabschluss oder Abitur sind gefährdet?
- Sie möchten Ihr Kind vom Schulbesuch freistellen lassen?
Nicht nur Schülerinnen und Schüler haben Pflichten. Auch Schulen, Lehrkräfte und Schulbehörden sind an Recht und Gesetz gebunden. Wenn Entscheidungen fehlerhaft sind, Verfahren nicht korrekt durchgeführt werden oder berechtigte Anliegen abgeblockt werden, unterstützen wir Sie dabei, die Rechte Ihres Kindes wirksam durchzusetzen.
Schulplatzklage – Wunschschule
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Schulplatzklage auf Aufnahme an der Wunschschule.
Für viele Eltern ist die Wahl der passenden Schule eine der wichtigsten Entscheidungen überhaupt. Umso belastender ist es, wenn das eigene Kind wegen angeblich fehlender Kapazitäten nicht aufgenommen wird. Nicht jede Ablehnung ist jedoch rechtlich unangreifbar.
Wir prüfen sorgfältig, ob die Entscheidung der Schule rechtmäßig ist, welche Erfolgsaussichten bestehen und welche Schritte sinnvoll sind. Dabei begleiten wir Eltern bei der außergerichtlichen Klärung ebenso wie im Widerspruchsverfahren und – falls erforderlich – im gerichtlichen Eilverfahren.
Gerade im Bereich Wunschschule / Schulplatzklage verfügen wir über besondere Erfahrung. Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
- der Überprüfung von Ablehnungsentscheidungen,
- der Durchsetzung eines Schulplatzes an der gewünschten Schule,
- Widerspruchsverfahren gegen Schulplatzablehnungen,
- gerichtlichen Eilverfahren,
- Fragen rund um Aufnahme, Kapazität und Auswahlentscheidungen.
Ziel ist es, die Chancen auf den gewünschten Schulplatz bestmöglich zu wahren und Ihrem Kind den Schulbesuch an der Schule zu ermöglichen, die am besten zu ihm passt.
Schulische Förderung
Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt ist die angemessene schulische Förderung.
Jedes Kind hat Anspruch darauf, in der Schule so gefördert zu werden, dass seine Fähigkeiten, Beeinträchtigungen und sein individueller Unterstützungsbedarf angemessen berücksichtigt werden. In der Praxis erleben Eltern jedoch häufig, dass notwendige Unterstützung gar nicht, zu spät oder nicht ausreichend gewährt wird.
Die Kanzlei Hentschelmann verfügt über langjährige Erfahrung mit dem Recht der schulischen Förderung. Wir beraten und vertreten Familien insbesondere dann, wenn Fördermaßnahmen nicht ausreichend umgesetzt werden oder schulische Entscheidungen nicht dem tatsächlichen Bedarf des Kindes entsprechen.
Nachteilsausgleich
Ein wirksamer Nachteilsausgleich ist oft entscheidend dafür, ob ein Kind seine schulischen Leistungen überhaupt unter fairen Bedingungen zeigen kann.
In der Praxis ist nicht nur die Frage wichtig, ob ein Nachteilsausgleich gewährt wird, sondern vor allem, wie weit er reicht und wie wirksam er tatsächlich ausgestaltet ist. Ein bloß formaler oder zu eng bemessener Nachteilsausgleich hilft dem Kind häufig nicht ausreichend weiter.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
- der rechtlichen Prüfung bestehender oder abgelehnter Maßnahmen,
- der Frage nach der Reichweite eines angemessenen Nachteilsausgleichs,
- der Durchsetzung eines möglichst wirksamen Nachteilsausgleichs,
- der konkreten Ausgestaltung von Maßnahmen im Schulalltag und in Prüfungssituationen,
- der Kommunikation mit Schule und Schulbehörde.
Sonderpädagogische Förderung
Auch im Bereich der sonderpädagogischen Förderung besteht nicht selten erheblicher Beratungsbedarf. Entscheidungen in diesem Bereich haben oft weitreichende Folgen für die weitere Schullaufbahn und den Bildungsweg eines Kindes.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere zu folgenden Themen:
Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs ist für Familien oft ein besonders sensibler Schritt. Wir begleiten Sie im gesamten Verfahren, prüfen die rechtlichen Voraussetzungen und unterstützen Sie dabei, die Interessen Ihres Kindes wirksam einzubringen.
Wechsel des Förderschwerpunkts
Nicht immer entspricht ein einmal festgelegter Förderschwerpunkt dauerhaft dem tatsächlichen Bedarf des Kindes. Wir beraten Sie zum Wechsel des Förderschwerpunkts und dazu, wie eine schulische Förderung rechtlich und tatsächlich passend ausgestaltet werden kann.
Vorgehen gegen unerwünschte sonderpädagogische Förderung
Auch dann, wenn Eltern eine bestimmte Form der sonderpädagogischen Förderung nicht für richtig halten oder sich gegen eine aus ihrer Sicht nicht angemessene Einordnung wenden möchten, unterstützen wir bei der rechtlichen Prüfung und beim weiteren Vorgehen.
Vorgehen gegen schulische Ordnungsmaßnahmen
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Vorgehen gegen schulische Ordnungsmaßnahmen.
Für betroffene Kinder und ihre Eltern sind schulische Ordnungsmaßnahmen oft besonders belastend. Ein Verweis, ein Unterrichtsausschluss oder andere einschneidende Maßnahmen können nicht nur den Schulalltag erheblich beeinträchtigen, sondern auch weitreichende Folgen für die weitere schulische Entwicklung haben. Umso wichtiger ist es, solche Entscheidungen rechtlich sorgfältig prüfen zu lassen.
Nicht jede Ordnungsmaßnahme ist rechtmäßig. Häufig stellt sich die Frage, ob der Sachverhalt ausreichend aufgeklärt wurde, ob das Kind angehört wurde, ob die Maßnahme verhältnismäßig ist und ob die Schule alle rechtlichen Vorgaben eingehalten hat.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
- der rechtlichen Überprüfung von Verweisen, Unterrichtsausschlüssen und anderen schulischen Ordnungsmaßnahmen,
- der Prüfung, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde,
- der Einschätzung, ob die Maßnahme verhältnismäßig ist,
- Gesprächen mit Schule und Schulbehörde,
- Widerspruchsverfahren und gerichtlichem Rechtsschutz.
Gerade in diesem Bereich ist eine zügige und besonnene Reaktion wichtig. Wir helfen Ihnen dabei, die Situation rechtlich einzuordnen und die geeigneten Schritte zum Schutz Ihres Kindes zu ergreifen.
Beratung und Vertretung
Schulrecht erfordert mehr als reines Paragraphenwissen. Gerade in Konflikten mit Schule oder Schulbehörde kommt es auf Erfahrung, ein sicheres rechtliches Vorgehen und ein gutes Gespür für die konkrete Situation des Kindes an.
Zu Beginn steht eine sorgfältige rechtliche Prüfung der bisherigen Maßnahmen und Entscheidungen. Darauf aufbauend besprechen wir gemeinsam, welches Vorgehen sinnvoll ist.
Wo immer möglich, streben wir zunächst eine sachgerechte und einvernehmliche Lösung an. Erfahrungsgemäß lassen sich viele Konflikte bereits durch gut vorbereitete Gespräche mit Schule oder Schulbehörde klären. Auf Wunsch begleiten wir Sie dabei.
Wenn ein einvernehmlicher Weg nicht möglich oder nicht erfolgversprechend ist, vertreten wir Sie selbstverständlich auch im Widerspruchsverfahren und vor Gericht.
Sollten Sie Sorge haben, dass eine Schule negativ darauf reagieren könnte, dass Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, kann die Beratung zunächst auch im Hintergrund erfolgen. So ist es etwa möglich, ein Widerspruchsverfahren eigenständig zu führen und sich dabei anwaltlich unterstützen zu lassen, ohne dass dies zunächst nach außen offengelegt wird.
Wir vertreten Sie in schulrechtlichen Angelegenheiten – einschließlich der Durchführung von Klagverfahren – unabhängig davon, ob sich die Schule in Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder einem anderen Bundesland befindet. In vielen Fällen reicht eine Abstimmung per Telefon und E-Mail aus.
Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Dr. Hentschelmann im Schulrecht:
- Was tun bei Schulverweis etc.? Wissenswertes rund um Schulordnungsmaßnahmen (Teil 1)
Online-Ressource, veröffentlicht auf anwalt.de, 2015 - Was tun bei Schulverweis etc.? Wissenswertes rund um Schulordnungsmaßnahmen (Teil 2) Online-Ressource, veröffentlicht auf anwalt.de, 2015
- Schulplatzklage – die Chancen auf den Wunschschulplatz erhöhen (Teil 1) Online-Ressource, veröffentlicht auf anwalt.de, 2018
- Schulplatzklage – die Chancen auf den Wunschschulplatz erhöhen (Teil 2)
Online-Ressource, veröffentlicht auf anwalt.de, 2018 - Schulwechsel – wie beantragen? Online-Ressource, veröffentlicht auf anwalt.de, 2020
- Der Förderschwerpunkt „Lernen“ – unterschätzte Weichenstellung mit weitreichenden Folgen für den Bildungsweg, veröffentlicht auf anwalt.de, 2026
Wie können wir Ihnen und Ihrem Kind helfen?
Wenn Sie schulrechtliche Unterstützung suchen, beraten wir Sie gern dazu, welche Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen und welches Vorgehen sinnvoll ist.

