Das öffentliche Baurecht regelt als wesentlicher Teil des Besonderen Verwaltungsrechts die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung, Änderung und Nutzung von Bauwerken. Es ist geprägt durch komplexe planungs- und bauordnungsrechtliche Vorgaben sowie durch umfangreiche behördliche Entscheidungs- und Genehmigungsverfahren. Mandanten im öffentlichen Baurecht vertrete ich auf der Grundlage meiner langjährigen Spezialisierung und Erfahrung im Verwaltungsrecht.
Vertreten werden Bauherren, Vorhabenträger und Kommunen bei der rechtlichen Umsetzung eines Bauprojekts ebenso wie Nachbarn, die sich gegen die Zulassung eines sie beeinträchtigenden Bauvorhabens wenden. Ein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der rechtlichen Begleitung von Bauvoranfragen und Baugenehmigungsverfahren sowie in der Wahrnehmung und Durchsetzung nachbarlicher Abwehrrechte gegenüber Bauaufsichtsbehörden und Gemeinden. Darüber hinaus werden Mandanten in Widerspruchs- und Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten vertreten.
Die Tätigkeit im öffentlichen Baurecht umfasst insbesondere:
- Bauplanungsrecht (BauGB, BauNVO)
Wir prüfen für Sie Bebauungpläne und Flächennutzungspläne mit Blick auf die planungsrechtliche Zulässigkeit Ihres Vorhabens. - Bauordnungsrecht der Länder
Wir begleiten Sie als Bauherr bei der Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften oder prüfen, ob Sie als Nachbar wegen Verletzung entsprechender Vorgaben (z.B. Abstandsflächen) Abwehransprüche gegen ein Vorhaben geltend machen können. - Bauvoranfragen und Baugenehmigungsverfahren
Wir begleiten Sie bei der Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens und unterstützen Sie bei Abstimmungen mit der zuständigen Genehmigungsbehörde. - Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen
Wir prüfen, ob in Ihrem Fall Sie begünstigende Abweichungen von den baurechtlichen Vorgaben in Betracht kommen und mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden können. - Nachbarschutz und nachbarrechtliche Einwendungen
Wenn Sie durch ein Bauvorhaben beeinträchtigt werden, prüfen wir für Sie, ob Sie sich auf der Grundlage drittschützender Normen gegen das Vorhaben selbst oder eine besondere Ausgestaltung zur Wehr setzen können. - Nutzungsuntersagungen, Baueinstellungen und Rückbauverfügungen
Wir prüfen für Sie, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg gegen behördliche Nutzungsuntersagungen, Baueinstellungen oder Rückbauverfügungen vorgehen können und legen Rechtsmittel gegen entsprechende behördliche Bescheide ein. - Widerspruchs- und Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten
Im Fall von Ablehnungen oder Streitigkeiten vertreten wir Ihre Interessen konsequent in Widerspruchs- und Klageverfahren.
Unser Anspruch ist es, rechtlich fundierte, strategisch durchdachte und praxisnahe Lösungen zu entwickeln – sowohl im Dialog mit den Behörden als auch in der konsequenten gerichtlichen Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten. Mandanten profitieren dabei von unserer jahrelangen Erfahrung im Umgang mit Genehmigungsbehörden sowie von unserer verwaltungsprozessualen Expertise.

