Verwaltungsträger, Verbände, Vereine und Stiftungen – rechtliche Unterstützung von der anderen Seite des Verwaltungsverfahrens.
Nicht nur Unternehmen, auch die öffentliche Hand selbst kann gelegentlich verwaltungsrechtliche Beratung benötigen: Bei der rechtssicheren Gestaltung von Verfahren, bei der Verteidigung getroffener Entscheidungen und dort, wo eigene personelle Kapazitäten für ein anspruchsvolles Verfahren nicht ausreichen.
Zu dem Mandantenkreis der Kanzlei zählen auch Behörden und weitere Einrichtungen der öffentlichen Hand sowie Verbände, Vereine und Stiftungen. Ich berate und vertrete sie in denselben Rechtsgebieten, in denen ich für Unternehmen tätig bin – aus der Perspektive des Verwaltungsträgers.
Wen ich berate
- Kommunen, Ämter und kommunale Zweckverbände, einschließlich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger,
- Behörden auf Landes- und Bundesebene sowie nachgeordnete Fachbehörden,
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Kammern und sonstige Einrichtungen mit hoheitlichen Aufgaben,
- Verbände, Vereine und Stiftungen, die eigene Interessen gegenüber der Verwaltung wahrnehmen oder selbst Aufgaben im öffentlichen Interesse erfüllen.
Leistungen
Beratung im Verwaltungsverfahren
- rechtliche Prüfung von Bescheidentwürfen, Nebenbestimmungen und Anhörungsschreiben vor Erlass,
- Begleitung anspruchsvoller Genehmigungs-, Anzeige- und Aufsichtsverfahren,
- Stellungnahmen und Gutachten zu verwaltungsrechtlichen Einzelfragen, auch als Zweitmeinung zu einer bereits erarbeiteten Position,
- Unterstützung bei der Erarbeitung von Satzungen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.
Vertretung in Rechtsbehelfs- und Gerichtsverfahren
- Vertretung im Widerspruchsverfahren,
- Prozessvertretung vor den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten in allen Instanzen, einschließlich der Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes,
- Übernahme einzelner Verfahren zur Entlastung des eigenen Rechtsamts oder der Fachabteilung.
Umwelt-, Abfall- und Düngemittelrecht
- Beratung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zu Überlassungspflichten, gewerblichen Sammlungen und Entsorgungsverträgen,
- Begleitung von Anordnungs- und Untersagungsverfahren gegenüber Betrieben,
- Fragen der Abgrenzung von Abfall, Nebenprodukt und Produkt sowie düngemittelrechtliche Verkehrsfähigkeit.
Typische Anlässe
Eine Entscheidung von erheblicher Tragweite steht an, und die Fachabteilung möchte die rechtliche Begründung vor Erlass des Bescheides absichern.
Ein Verfahren ist beim Verwaltungsgericht anhängig, das eigene Rechtsamt ist ausgelastet oder das Verfahren erfordert vertiefte Kenntnisse in einer Spezialmaterie.
Ein Verband oder eine Stiftung will eigene Rechte gegenüber einer Behörde geltend machen oder sich in ein laufendes Verfahren einbringen.
Beide Seiten des Verfahrens
Der Großteil meiner Tätigkeit betrifft die Vertretung von Unternehmen gegenüber Behörden. Gerade daraus ergibt sich für Mandate der öffentlichen Hand ein praktischer Vorteil: Ich kenne die Argumentationsmuster, die einem Bescheid im Rechtsbehelfsverfahren entgegengehalten werden, und kann eine Entscheidung schon vor Erlass daraufhin prüfen, wo sie angegriffen werden wird. Umgekehrt profitieren Unternehmensmandate davon, dass mir Abläufe, Zwänge und Entscheidungsspielräume der Verwaltung aus deren eigener Perspektive vertraut sind.
Beauftragung, Unabhängigkeit und Vergütung
Vor Annahme eines Mandats prüfe ich jeden Auftrag auf mögliche Interessenkollisionen. Ein Mandat wird nur übernommen, wenn eine Kollision mit bestehenden oder früheren Mandaten ausgeschlossen ist.
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Vergütungsvereinbarung, in der Regel auf Stundenbasis. Für wiederkehrenden Beratungsbedarf sind Rahmenvereinbarungen möglich. Die vergaberechtlichen Vorgaben Ihrer Einrichtung berücksichtige ich selbstverständlich; Angebote erstelle ich in der von Ihnen benötigten Form.
