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Typische Fälle im Wirtschaftsverwaltungsrecht

Die folgenden Konstellationen kommen in der Praxis besonders häufig vor. Sie ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls, zeigen aber, worum es typischerweise geht und welche Fragen zu klären sind.

Die Genehmigung kommt nicht

Ein vollständiger Antrag liegt seit Monaten bei der Behörde, Investitionen und Aufträge hängen daran, eine Entscheidung ergeht nicht. Zu klären ist, ob die Voraussetzungen einer Untätigkeitsklage vorliegen und wie sich Verfahrensdruck aufbauen lässt, ohne das Verhältnis zur Behörde unnötig zu belasten.

Genehmigung erteilt – aber mit einschränkender Auflage

Die Erlaubnis liegt vor, eine Nebenbestimmung macht das Vorhaben jedoch unwirtschaftlich. Zu prüfen ist, ob die Auflage isoliert angefochten werden kann oder ob ein Anspruch auf eine weitergehende Genehmigung geltend zu machen ist – und welche Frist dafür bereits läuft.

Streit über die Genehmigungsbedürftigkeit

Die Behörde hält eine Tätigkeit für genehmigungspflichtig, das Unternehmen hat sie bislang genehmigungsfrei ausgeübt. Die Einordnung entscheidet nicht nur über den Fortgang des Betriebs, sondern auch über das Risiko von Bußgeldern für die Vergangenheit.

Untersagung des Geschäftsbetriebs

Eine Untersagung oder der Widerruf einer Erlaubnis trifft den Betrieb unmittelbar. Neben der Rechtmäßigkeit der Maßnahme ist vorrangig zu klären, ob der Betrieb bis zur Entscheidung fortgeführt werden kann – hier entscheidet der einstweilige Rechtsschutz über die wirtschaftlichen Folgen.

Bußgeldverfahren nach behördlicher Prüfung

Im Anschluss an eine Betriebsprüfung leitet die Behörde ein Bußgeldverfahren gegen die verantwortlichen Personen ein. Die Verteidigung setzt an den verwaltungsrechtlichen Vorfragen an; zugleich ist darauf zu achten, dass Angaben im Verwaltungsverfahren nicht die eigene Position im Bußgeldverfahren verschlechtern.

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Schildern Sie mir Ihren Fall – ich sage Ihnen, ob und wie ich unterstützen kann.